Rechtsschutz für die Landwirtschaft, den privaten Lebensbereich und für Arbeitnehmer
Wer fällt unter den Versicherungsschutz der Agrar - Rechtsschutzversicherung?
#Der Betrieb
#Die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb) im Lenker-Rechtsschutz, im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
sowie im Sozialversicherungs-Rechtsschutz
#Die/Der BetriebsinhaberIn und der/die in häuslicher Gemeinschaft mit ihr/ihm lebende Ehegatte/Ehegattin oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person leben) sowie deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern
sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im
Zusammenhang mit einer sonstigen selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.